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Leitlinien zur Archäologischen Denkmalpflege |
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nur Text - Orginalformat als PDF-Datei gibt es hier... (2,8MB) AusgangslageSelbst wenn frühere Archäologengenerationen ihre Vorstellungen und Vorgehensweisen zumeist nicht ausführlicher dargelegt haben, sind doch aus heutiger Sicht deutliche Unterschiede erkennbar. Es beginnt mit der verklärenden Vergangenheitsbetrachtung der Romantik und führt über das von Evolution und Fortschritt geprägte Wissenschaftsverständnis seit der Mitte des 19. Jahrhunderts hin zur identitätsstiftenden Bewertung archäologischer Zeugnisse in der Zeit der Nationalstaatwerdung in Deutschland oder im Dritten Reich dort sogar eine rassische Überlegenheit damit begründend. Im Nachkriegsdeutschland unterschieden sich in West und Ost zumindest die offiziellen, von staatlicher Seite vorgegebenen oder geförderten Zielsetzungen, wobei Differenzierungen bei der konkreten bodendenkmalpflegerischen Arbeit allerdings weniger stark hervortraten. Das aktuelle Leitbild der Bodendenkmalpflege begann sich in den fünfziger Jahren herauszubilden. Es wurde von staatlichen Schutzbestimmungen begleitet, die nach und nach in den Ländern Gesetzeskraft erlangten. Im Jahre 1980 war dieser Prozess in der alten Bundesrepublik Deutschland im wesentlichen abgeschlossen, bald nach 1990 haben auch die neuen Bundesländer entsprechende Landesgesetze verabschiedet. Jetzt waren die Einrichtungen der Bodendenkmalpflege in den Rang von Denkmalfachbehörden gestellt, d.h. sie bekamen auch gesetzlich verankert die Verantwortung für die archäologischen Zeugnisse übertragen. Ihre administrative Einbindung erfolgte durch die Ausweisung als Träger öffentlicher Belange, die sie zu ständigen Ansprechpartnern der Planungsbehörden werden ließ. LeitgedankenDas Wissen um Ursprung und Entwicklung menschlicher Gemeinschaften gehört zu den Grundanliegen eines jeden Menschen und jeder Kulturnation. Denn dieses Wissen ist unverzichtbar auf der Suche nach der eigenen kulturellen Identität sowie Grundlage jeder gesellschaftlichen Werteordnung. Nur aus der Beschäftigung mit der Vergangenheit kann daher Gegenwart erklärt und Zukunft geplant werden. Die archäologischen Zeugnisse sind Teil des historischen Erbes und damit Bestandteil unserer Kultur und Geschichte. Ihr Schutz und ihre Pflege werden, da hier ein öffentliches Interesse vorliegt, auf gesetzlicher Grundlage wahrgenommen. Damit wird für einen behutsamen Umgang mit diesen endlichen Ressourcen Sorge getragen. Für den Erhalt werden an erster Stelle die Denkmaleigentümer öffentliche wie private verantwortlich gemacht. Die archäologischen Zeugnisse sind zugleich prägender Bestandteil der vom Menschen gestalteten heutigen Kulturlandschaft. Insbesondere haben hier die sichtbaren Bodendenkmale wie beispielsweise Grabhügel oder Wallanlagen einen großen Anschauungs und Erlebniswert für die Öffentlichkeit. Darüber hinaus sind alle Bodendenkmale oberirdisch sichtbare wie unterirdisch verborgene ein reiches Quellenmaterial für die historische Forschung. Es gibt Auskunft über die Menschen, von denen diese Zeugnisse stammen, über die von ihnen gestaltete Umwelt, über ihre Lebensweise und auch über ihre Glaubensvorstellungen durch alle Generationen hindurch. Damit ist es das einzige historische Quellenmaterial, das bis in schriftlose Zeitepochen hinein Einblicke in alle Gruppen der menschlichen Gesellschaft erlaubt. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Untersuchungsmethoden und Fragestellungen der Forschung ständig weiterentwickeln und sich damit auch die Erkenntnismöglichkeiten erheblich erweitern. Hieraus entsteht Verantwortung und Selbstbescheidung für die heutige Forschung, da jede archäologische Untersuchung zumal eine umfassende Ausgrabung in die Substanz des Bodendenkmals nachhaltig eingreift. Daraus ergeben sich die Grundaufgaben bodendenkmalpflegerischer Arbeit. Es sind der Schutz, die Pflege und die Erforschung des Bodendenkmalbestandes sowie die Bekanntmachung der dabei gewonnenen Ergebnisse. HandlungsmaximenJeder Bodendenkmalpfleger muss sich bei seinem Wirken immer bewusst sein, dass er im Namen der Öffentlichkeit arbeitet. Dabei bewegt sich die archäologische Denkmalpflege in einem gesellschaftlichen Umfeld mit einer Vielzahl häufig sogar gegensätzlicher Interessen, die untereinander abzuwägen sind. Dieses wird etwa bei Bauvorhaben besonders offenkundig. Der Bodendenkmalpfleger muss in diesen Verfahren als Anwalt der Bodendenkmale mit aller Kraft versuchen, den Verlust an archäologischer Substanz möglichst klein zu halten. Wenn in der Öffentlichkeit das Bild des Archäologen ganz wesentlich durch seine Ausgrabungstätigkeit bestimmt ist, zeigt dies allerdings, dass sich allzu oft das primäre Erhaltungsgebot nicht durchsetzen lässt. Es versteht sich von selbst, dass in dem Abwägungsverfahren Vorgehen und Entscheidungen des Bodendenkmalpflegers fachlich fundiert sind. Nur wenn dessen Argumente für die Öffentlichkeit nachzuvollziehen sind, wird die Arbeit der Bodendenkmalpflege dauerhafte Akzeptanz finden. Schon bei der Beratungstätigkeit gegenüber Eigentümern ist größter Wert auf allgemein verständliche Vermittlung und Bürgernähe zu legen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Tätigkeit des Bodendenkmalpflegers fallorientiert und alltagsbezogen erfolgen muss. Zugleich sollte bei ihr jedoch eine Ein bindung in einen größeren Sachzusammenhang erkennbar sein. Maßnahmen für den Schutz, die Pflege oder die Erforschung am Bodendenkmalbestand können dauerhafte Wirkung nur dann entfalten, wenn sie auf Leitgedanken beruhen, die der Öffentlichkeit vermittelbar sind. Aufgabenfelder der archäologischen DenkmalpflegeDie Erfassung archäologischer Zeugnisse sowie deren Bewertung bildet die Grundlage aller bodendenkmalpflegerischen Arbeit. Ein besonderes Problem besteht darin, auch die untertägigen, nicht sichtbaren Bodendenkmale zu erkennen, die den größten Teil am Denkmalbestand bilden. Hierzu hat die Bodendenkmalpflege moderne Prospektionsver fahren wie z.B. die Luftbildarchäologie entwickelt. Trotzdem bleibt nicht aus, dass durch Neubaumaßnahmen, Anlage von Verkehrs und Versorgungsstraßen, Rohstoffgewinnung wie dem Braunkohlen und Sandabbau, Umwidmungen von Wald und Wiesenflächen in Ackerland kurzum durch Bodeneingriffe vielfältiger Art jährlich Tausende von weiteren Bodendenkmalen entdeckt werden. Selbst in gut erforschten, d.h. sogar in seit Jahrzehnten intensiv betreuten Regionen vermutet man aufgrund von repräsentativen Erhebungen, dass deutlich weniger als die Hälfte der Bodendenkmale bislang entdeckt werden konnte. Aus dem geschilderten Sachverhalt ergibt sich, dass die Denkmalinventarisation eine ständige Aufgabe der Bodendenkmalpflege bleiben muss und der bisweilen von der Politik vorgetragene Wunsch nach einer abschließenden Liste aller Bodendenkmale die Sachlage verkennt. Die modernen Prospektionsinstrumente erlauben in gewissem Maße auch eine Einschätzung der Bedeutung eines Bodendenkmals. Das schließt spätere Neu und Umbewertungen nach Grabungen im Einzelfall natürlich nicht aus. Der Schutz der Bodendenkmale baut auf den Erkenntnissen der Inventarisation auf, und zwar der Einzeldenkmale wie auch der in großflächigen Denkmalbereichen liegenden Objekte (archäologische Reservate). Grundlage des Schutzes sind die Denkmalschutzgesetze der Länder. Neben dem Denkmalrecht stehen aber auch weitere Instrumentarien der Raumordnung zur Verfügung. Dabei ist es sinnvoll wo immer möglich , sowohl einen Interessenverbund mit dem Natur und Landschaftsschutz zu suchen als auch den Gedanken an einen ganzheitlichen Kulturlandschaftsschutz verstärkt zu verfolgen. Maßnahmen, die dem Schutz der Bodendenkmale dienen sollen, haben erfahrungsgemäß eine größere Chance auf Durchsetzung, wenn mehrere gesetzliche Schutzbelange gebündelt werden können. Die Pflege ist mit der Schutzaufgabe verbunden. Sie betrifft sowohl die unter wie besonders auch die obertägigen Bodendenkmale. Hier berühren die Pflegemaßnahmen nicht nur das Bodendenkmal selbst, sondern darüber hinaus auch dessen Umgebung. Gerade für den Schutz und die Pflege sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter in der Bodendenkmalpflege unentbehrlich. Ihr Engagement geht historisch bis in die Zeit der Geschichts und Altertumsvereine des 19. Jahrhunderts zurück, die als große Bürgerbewegung in vielen Regionen Deutschlands entstanden, als es noch keine staatliche Bodendenkmalpflege gab. Die ehrenamtlichen Bodendenkmalpfleger unterrichten die Ämter über neu entdeckte Fundstätten, melden drohende Gefährdungen an bereits bekannten, werben für die Ziele der Bodendenkmalpflege in der Bevölkerung und fördern damit vor Ort das Verantwortungsgefühl für die Zeugnisse der Vergangenheit. Die Rettungsgrabungen sind als vierter Aufgabenbereich der Bodendenkmalpflege zu nennen. Sie bilden nach wie vor einen Schwerpunkt der bodendenkmalpflegerischen Arbeit, gerade in einem dicht besiedelten und darüber hinaus durch Ballungsräume gekennzeichneten Land wie Deutschland. Ihr hoher finanzieller und zeitlicher Aufwand hat dabei natürlich in einem angemessenen Verhältnis zum wissenschaftlichen Ertrag zu stehen. Dieser basiert darauf, dass in Plänen, Zeichnungen und Fotos sowie in Schriftform heutzutage häufig durch den Einsatz von EDV ergänzt die Ausgrabungsbefunde umfassend dokumentiert werden, da man sie im Fortgang der Ausgrabungen kontrolliert abbauen muss. Diese Grabungsdokumentation wird später in den Ortsarchiven der Denkmalämter aufbewahrt. Darüber hinaus ist große Sorgfalt auch auf die Bergung und Sicherung der Funde zu verwenden, die dann nach ihrer Konservierung und Restaurierung in Museen und Sammlungen gelangen. Funden, die aus Ausgrabungen stammen, kommt Quellencharakter zu, d.h. es muss dauerhaft sichergestellt werden, dass auch die zukünftige Forschung neue Fragestellungen und Methoden, die heute noch nicht bekannt sind, an dem Fundmaterial zum Einsatz bringen kann. Nur eine ordnungsgemäße Dokumentation aller Befunde und Funde stellt sicher, dass Ausgrabungen notfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt und gegebenenfalls von einem Bearbeiter, der nicht vor Ort zugegen war, wissenschaftlich ausgewertet werden können. Schließlich sind die Ausgrabungsergebnisse und Forschungsfortschritte, zu denen auch spezielle naturwissenschaftliche Untersuchungen ganz wesentlich beitragen, in Fachpublikationen und populärwissenschaftlichen Veröffentlichungen vorzustellen. Um auf einer breiteren Grundlage die interessierte Öffentlichkeit über die bodendenkmalpflegerische Arbeit zu informieren, werden zudem die Ergebnisse in Ausstellungen präsentiert, verbunden mit allgemein verständlichen Begleitbüchern. Besonders wirksam sind die leider nur in Einzelfällen aufgrund von Befunden realisierbaren Re konstruktionen zur Vermittlung der archäologischen Zusammenhänge. Vergangene Kulturen machen in ihrer Verbreitung natürlich nicht an den modernen Grenzen Halt. Unverzichtbar ist daher eine enge nationale und internationale Zusammenarbeit, die die Kriterien für den Schutz, die Pflege und die Erforschung der Bodendenkmale auf einen vergleichbaren Stand bringt und die archäologischen Zeugnisse als Bestandteil eines gemeinsamen Kulturerbes begreift, das die Völker und Staaten in Europa verbindet. |
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| 15.12.2001 - © VLA |