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Bericht über die Tagung 2003 in Ulm

 

(erschienen in: Archäologisches Nachrichtenblatt 9 (2), 2004)

Bericht über die Tagung des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. vom 18. bis 21.5.2003 in Ulm


Mitgliederversammlung

Im Schatten des Ulmer Münsters und in Sichtweite großer Stadtgrabungen fand vom 18. bis 21.5.2003 die Tagung des Verbandes der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (VLA) statt. Das sechzigköpfige Gremium mit Vertretern aus allen Landesämtern versteht sich in der durch die Kulturhoheit der Länder gekennzeichneten föderalen Struktur der Bundesrepublik als Plattform für den länderübergreifenden Informationsaustausch, als Koordinator in der archäologischen Denkmalpflege und als Sprachrohr gegenüber dem breiten Partnerfeld.

Die Beratungen waren geprägt von Diskussionen über den Strukturwandel in der archäologischen Denkmalpflege, der sich in einigen Bundesländern abzeichnet. Im Gast gebenden Bundesland Baden-Württemberg sieht sich die Landesarchäologie angesichts der Pläne der Landesregierung zum Abbau der Landesoberbehörden bei gleichzeitiger Stärkung der Bezirksregierungen und der kommunalen Ebene vor großen Herausforderungen.

Die Neuwahlen zum Vorstand brachten einen Generationswechsel mit sich, nach dem einige Vorstandsmitglieder nicht mehr zu Wiederwahl antraten. Der alte Vorstand unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dieter Planck, seinem Stellvertreter Prof. Dr. Jürgen Kunow, dem Geschäftsführer Dr. Harald Koschik, dem Beauftragten für die Öffentlichkeitsarbeit, Prof. Dr. Wilfried Menghin und Dr. Friedrich Lüth hat wichtige Arbeit für die Koordination der archäologischen Denkmalpflege in der Bundesrepublik sowie auf europäischer Ebene geleistet. Aus dem enormen Arbeitspensum unter der 15 Jahre währenden Präsidentschaft Plancks seien beispielhaft nur die Weiterentwicklung der auflagenstarken populärwissenschaftlichen Zeitschrift „Archäologie in Deutschland“, die aus der Wiedervereinigung resultierenden Herausforderungen für den Verband, der nun auch die neuen Bundesländer einbezog, die Mitbegründung des europäischen Archäologenverbandes EAC und die Organisation der großen Sonderausstellung „Menschen, Zeiten, Räume – Archäologie in Deutschland“ unter der Federführung Wilfried Menghins genannt. Die Mitgliederversammlung dankte dem scheidenden Vorstand für die engagierte und erfolgreiche Arbeit.

Zum neuen Vorsitzenden wählten die Delegierten den brandenburgischen Landesarchäologen Prof. Dr. Jürgen Kunow, zu seinem Stellvertreter seinen hessischen Amtskollegen Prof. Dr. Egon Schallmayer. Neuer Geschäftsführer ist Dr. Sebastian C. Sommer vom Bayerischen Landesamt, sein niedersächsischer Kollege Dr. Henning Haßmann ist im Vorstand für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Als Beauftragter für Europaangelegenheiten wurde erneut Dr. Friedrich Lüth aus Mecklenburg-Vorpommern gewählt.

Aus einer Reihe neu aufgenommener Mitglieder sei hier nur der neue Landesarchäologe von Thüringen, Dr. habil. Sven Ostritz, genannt, der kürzlich in Weimar die Nachfolge der pensionierten Kollegin Dr. habil. Sigrid Dusek antrat.


Kommissionen und Arbeitskreise

Die Berichte aus den Kommissionen und Arbeitskreisen zeigen die große Bandbreite in der Arbeit des Verbandes, die sich von reinen Fachthemen über Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit bis zur Lobbyarbeit im politischen Raum spannt.

Die aus je vier Mitgliedern der staatlichen und kommunalen Denkmalpflege bestehende Kommission „Zusammenarbeit mit Kommunalarchäologen“ hat sich die verbesserte Kooperation zwischen staatlicher Denkmalpflege und den bundesweit etwa 90 Archäologinnen und Archäologen im kommunalen Dienst zur Aufgabe gemacht. In einer verbesserten Vernetzung mit den Kreis- und Stadtarchäologien, die z.T. wesentliche Aufgaben der archäologischen Denkmalpflege übernehmen, liegt ein enormes fachliches und fachpolitisches Potenzial. Im Vordergrund steht der Informationsaustausch über allgemeine Trends, neue Gesetze, Verfahrensweisen u.v.m. Es sollte z.B. der Zugriff auf Datenbestände der Denkmalinventarisation bei den Landesämtern selbstverständlich möglich sein. Ein hochaktuelles Thema ist der Umgang mit Detektorgängern, denen die archäologische Denkmalpflege ungeachtet ihrer institutionellen Struktur möglichst einheitlich begegnen sollte. Weitere gemeinsame Themen sind Grabungsstandards, Bauleitplanung, Restaurierung, Publikationswesen und Öffentlichkeitsarbeit.
Als sichtbares Ergebnis der Kommissionsarbeit tagten die Kommunalarchäologen in der Bundesrepublik im Ulmer Museum parallel zum Verband der Landesarchäologen und nahmen auch am Kolloquium des VLA teil.

Frau Dr. Gabriele Isenberg, Münster, präsentierte den Prototyp eines neuen Arbeitspapiers der aus Archäologen und Pädagogen bestehenden Kommission „Denkmalpflege im Schulunterricht“. Das Papier richtet sich an Lehrer, die idealerweise örtliche Ausgrabungen in ihren Unterricht einbeziehen und enthält auch wertvolle Hinweise für die Ausgräber, die Schulklassen über ihre Grabungen führen. In der Diskussion wurde auf die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Kultusministerien und Schulbuchverlagen hingewiesen und eine bessere Vermittlung archäologischer Themen in der universitären Lehrerausbildung gefordert.

In seinem Bericht über die Kommission „Raubgrabungen und Metallsuchgeräte“ erinnerte Dr. Henning Haßmann, Hannover, daran, dass Metalldetektoren zunächst einmal geophysikalische Prospektionsinstrumente sind, die – von Fachleuten eingesetzt – durchaus wertvolle Ergebnisse erbringen. Erheblichen Schaden richtet aber der unkontrollierte Einsatz von Metalldetektoren an, der häufig in Raubgrabungen mündet. Metallfunde werden aus ihrem Befundzusammenhang gerissen und Fundorte verschleiert, so dass sie ihrer historischen Aussagekraft beraubt werden. Der u.a. durch eine massive Internetpräsenz formulierte individuelle Anspruch Einzelner auf „Freiheit der Forschung“ bedeutet nicht selten einen Raubbau am kollektiven archäologischen Erbe. Das Problem wird z.T. durch die Ankaufpolitik von Museen gefördert. Seitens der Presse, Justiz und Politik wird die „Schatzsuche“ häufig gutgeheißen bzw. als Kavaliersdelikt abgetan. Die durch die Kulturhoheit der Länder bedingte unterschiedliche Rechtslage in den Bundesländern erschwert die Strafverfolgung. Eine bessere Aufklärung und das Erarbeiten gültiger Richtlinien sind dringend erforderlich. Kontrovers diskutiert werden die eingeschränkte Kooperation mit „gutwilligen“ Detektorgängern und die dann umso effektivere Strafverfolgung von Raubgräbern. Eines der nächsten Kolloquien wird sich diesem brisanten Thema widmen.

Auch nach der Publikation der Richtlinien für Ausgräber im Archäologischen Nachrichtenblatt und im Internet (www.landesarchaeologen.de) wird die Kommission „Grabungsstandard“ in kleinerer Besetzung weiterarbeiten und die Standards laufend um neue Methoden ergänzen.

Wie Dr. Sebastian C. Sommer, München, ausführte, hat die bei der Römisch-Germanischen Kommission in Frankfurt angebundene Prüfungskommission des VLA die Fortbildungs- und Prüfungsordnung für die Fortbildung zum/zur „Geprüften Grabungstechniker/in“ überarbeitet. Einige Passagen wurden präzisiert und modernisiert, um der rasanten Entwicklung insbesondere im vermessungstechnischen und EDV-Bereich gerecht zu werden. Das vom VLA unterstützte sog. „Frankfurter Modell“ – also die auf einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung basierende dreijährige Fortbildung zum Grabungstechniker – wird auch nach dem sukzessiven Rückzug der nun beim Verband deutscher Restauratoren angebundenen ehemaligen Fachgruppe Grabungstechnik der Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren weiterhin neben dem derzeit nur an der FHTW Berlin angebotenen Fachhochschulstudium Bestand haben. Bemühungen zur Einrichtung weiterer Fachhochschulinstitute oder die Einbindung von Berufsakademien scheiterten bislang an dem bundesweit vergleichsweise geringen Bedarf für die Aus- und Fortbildung von Grabungstechnikern.

Ins Zentrum seines Berichts zur Arbeit im europäischen Archäologenverband EAC stellte Dr. Friederich Lüth, Schwerin, die diesjährige Jahrestagung, die erstmals nicht in Straßburg, sondern in Berlin stattfand. Die international gut besuchte Konferenz im Auswärtigen Amt behandelte unter anderem Erfahrungen und weitere Pläne im Zusammenhang mit der Valetta-Konvention. Ein Heritage Management Seminar widmete sich der Frage der Einbindung der archäologischen Denkmalpflege in die Planung und Umsetzung großer Infrastrukturprojekte; das Symposium beleuchtete den Einfluss der Agrarpolitik auf die Bodendenkmalpflege im ländlichen Raum.

Im Bericht über die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes wurde der große Erfolg des Berliner Parts der Ausstellung „Menschen, Zeiten, Räume – Archäologie in Deutschland“ gewürdigt, die dort über 130.000 Besucher anzog. 7.000 Kataloge und über 7.000 Begleithefte wurden verkauft. Es ist zu hoffen, dass die zweite Station der Ausstellung in der Bundeskunsthalle ähnlich erfolgreich sein wird.
Das neue Konzept der Zeitschrift „Archäologie in Deutschland“ mit neuer Aufmachung und sechs Heften im Jahr hat sich sehr bewährt. Verband und Theiss-Verlag regen an, noch breiter aus den Ländern zu berichten.
Die rechtzeitig zur Vernissage in Bonn erschienene Denkschrift des Verbandes zur Situation der archäologischen Denkmalpflege in der Bundesrepublik enthält interessante Grundsatzbeiträge und liefert eine wertvolle Übersicht über die von Land zu Land unterschiedliche Gesetzeslage zu verschiedenen Aspekten der Denkmalpflege. Die Publikation „Archäologische Denkmalpflege in Deutschland. Standort, Aufgabe, Ziel (Stuttgart 2003) ISBN 3-9808926-0-3“ ist für etwa 5 € im Buchhandel erhältlich. Bestellung auch über mail@gesellschaft-vfg.de.

Das Präsidium der Altertumsverbände, das sich als Klammer über den drei Regionalverbänden für Altertumsforschung, den Verband der Landesarchäologen und die RGK versteht, bemüht sich um die Einbindung der beiden bundesweit aktiven und auch Einzelmitglieder vertretenden Vereine „Deutscher Archäologenverband“ und „Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte“. Damit wäre eine bessere Vertretung der Belange der Archäologie in der Öffentlichkeit möglich.

Am Beispiel der Dendrochronologie wies die sächsische Landesarchäologin Dr. Judith Oexle auf Probleme der Datenbereitstellung bei naturwissenschaftlichen Untersuchungen hin. Einige Partnerinstitute geben zwar die Endergebnisse bekannt, sind aber unter Berufung auf das wissenschaftliche Copyright nicht bereit, alle Daten und Kurven offenzulegen. Dieser Auslegung wurde vehement widersprochen und für einen selbstbewussteren Umgang der Landesämter mit den auf Grabungen generierten naturwissenschaftlichen Daten plädiert, die als historische Quellen entsprechend dokumentiert und in ganzer Breite nachvollziehbar vorgelegt werden müssten.

Eine bessere Rechtssicherheit für die Anwendung des sog. Verursacherprinzips auch in jenen Bundesländern, die eine derartige Regelung in ihren Denkmalschutzgesetzen nicht explizit vorgesehen haben, verspricht die aktuelle Rechtsprechung im Zusammenhang mit Investorenverträgen bei Großgrabungen in Trier. Dr. Kuhnen, Trier, führte aus, dass die Gerichte seiner Auffassung folgten, in der er im Vorfeld der unwiederbringlichen Zerstörung eines archäologischen Denkmals durch Baumaßnahmen die Bauherrschaft an den Grabungskosten beteiligt hat.

Analog der sehr erfolgreichen Kommission für Unterwasserarchäologie wurde auch die länderübergreifende Zusammenarbeit auf den Gebieten Luftbild- und Montanarchäologie angeregt.


Kolloquium „Gesellschaft und Archäologie – Gedanken zum kulturpolitischen Auftrag“

Das Kolloquium am Dienstag hatte den Titel „Gesellschaft und Archäologie – Gedanken zum kulturpolitischen Auftrag“. Da die Beiträge im Archäologischen Nachrichtenblatt veröffentlicht werden, sollen die Vorträge hier nur ganz kurz angerissen werden.

Nach einem Grußwort des scheidenden Verbandsvorsitzenden Prof. Planck referierte die hessische Landtagsvizepräsidentin und Staatsministerin a.D. Ruth Wagner über „Archäologische Denkmalpflege als Aufgabe der Landeskulturpolitik“. Nach einem forschungsgeschichtlichen Rückblick auf die Entwicklung der archäologischen Denkmalpflege, die in der Frühzeit auf Laienarbeit basierte und erst nach und nach gesetzlich verankert und professionalisiert wurde, zeigte sie den Wandel im Denkmalbegriff auf. Archäologische Denkmalpflege als Teil der Erinnerungskultur eines Landes bedürfe der besseren finanziellen und administrativen Absicherung. Archäologie sei kein „weicher“ Standortfaktor. Wagner forderte die bessere Einbindung in die Bauleitplanung, mehr Marketing- und Managementmethoden, bessere Öffentlichkeitsarbeit und Vermittlung an den Schulen, die verstärkte Einbeziehung ehrenamtlichen Engagements sowie eine bessere Vernetzung aller archäologisch arbeitenden Institutionen mit daraus abgeleiteter sinnvoller Arbeitsteilung. Die Politik müsse begreifen, dass Archäologie ein ebenso wichtiger Bestandteil staatlichen Handelns sei wie andere Bereiche auch. Wagner sieht eine Chance für die Archäologie bei der Vermittlung des Gedankens, dass die Stärkung des Individuums die Grundvoraussetzung für die Globalisierung ist.

Prof. Karin von Welck, Geschäftsführerin der Kulturstiftung der Länder sprach als ehemalige Leiterin des Reissmuseums in Mannheim über den „Stellenwert archäologischer Museen in Deutschland und ihre Funktion im Bereich der Landesarchäologie“. Museen werben als Schaufenster für die Bodendenkmalpflege und sollten daher seitens der Landesämter bestmöglich unterstützt werden. Sie plädierte für die Herausarbeitung eines eigenen, unverwechselbaren Profils eines jeden Museums und fordert mehr Professionalität und Kreativität auch auf Seiten der Berater und Gestalter. Sie hob die Bedeutung der Authentizität von Funden hervor und wies darauf hin, dass Leihgaben auch einen Gewinn für die Leihgeber bedeuten. Konservatorische Bedenken sollten nicht für wissenschaftliche Eigeninteressen missbraucht werden. Abschließend regte sie den Abschied von Dauerausstellungen zu Gunsten ständig aktualisierter Expositionen an.

Ministerialdirigent a.D. Dr. Rolf Lettmann, ehemals Vorsitzender des Unterausschusses Denkmalpflege bei der Kultusministerkonferenz, setzte sich mit der „Denkmalpflege als Teil der Landesverwaltung“ auseinander. Zwar müsse die Denkmalpflege flexibel auf die sich verknappenden Ressourcen reagieren, aber der Kulturstaat müsse die Denkmalpflege als Kernaufgabe des kulturpolitischen Auftrags verstehen. Das Absenken erreichter Standards und eine Senkung der sog. Kulturquote auf unter 1 bis 5 % ergebe nur wenig Einsparpotenzial. Dennoch müssten Prioritäten neu gesetzt werden. Im Bereich der „wiederherstellbaren“ Kulturaufgaben wie z.B. im Theaterbetrieb seien im Vergleich zur archäologischen Denkmalpflege mit nur begrenzt verfügbaren Bodendenkmälern eher Einsparungen vertretbar. In der Denkmalpflege müssten Anspruch und Wirklichkeit evaluiert, Methoden überprüft und weiterentwickelt und die Öffentlichkeitsarbeit verbessert werden. Er forderte, strategische Allianzen einzugehen, die Arbeitsteilung zu bedenken und Kooperationen zu stärken sowie das ehrenamtliche Engagement zu fördern. Denkmalpflege sei als harter Standortfaktor selbstverständlicher Teil der Landesverwaltung, aber ihre Ausgestaltung bedürfe ständigen Engagements.

Über „Archäologie im Spiegel der Medien am Beispiel des Fernsehens“ sprach Dr. Hanns Helmut Hillrichs, Hauptredaktionsleiter Kultur beim ZDF, das eine Fülle sehr erfolgreicher Archäologiesendungen im Angebot hat. Er fasste die Kriterien für die Eignung archäologischer Themen in das Programmkonzept von ZDF bzw. 3sat mit den „E-Faktoren der Kultur“, den vier Schlüsselkriterien Ereignis, Erlebnis, Evolution und Existenz zusammen. Das Verhältnis von Archäologie und Fernsehen beschrieb er als Korrelation mit vielen Kongruenzen. Die Wahlverwandtschaften zwischen dem ZDF und der Archäologie seien jedoch kostbar; man dürfe sie nicht verschleudern.

Ministerialrat Dr. Gunter Reinhard vom baden-württembergischen Kultusministerium berichtete in seinem Vortrag über „Archäologische Denkmalpflege im Rahmen der Schul- und Erwachsenenbildung“ über die enge Kooperation von Archäologie und Schule in seinem Bundesland, wo sich Archäologie in den alten Sprachen und anderen Fächern gut unterbringen lasse. Unter dem Motto „Zukunft braucht Herkunft“ könne der Jugend mittels archäologischer Themen Werte jenseits von Bits und Bytes vermittelt werden. Von Lehrerseite aus sei das Thema Archäologie interessant zur Vermittlung von Handlungsfähigkeit, sozialem Lernen und kultureller Kompetenz. Archäologische Denkmalpflege diene der Sicherung der Identität und der Erhaltung von Lebensqualität in der Region. Reinhard wünschte sich, dass Schüler die Gelegenheit erhalten, auf Grabungen und in Museen hinter die Kulissen zu schauen, dann sei Archäologie spannend. Archäologie sollte auch direkt zu den Schülern gehen. Abschließend ermutigte er die Archäologen, sich in schulische Planungen und Lehrpläne einzumischen.

Kai Uwe Bielefeld, Erster Kreisrat im Landkreis Cuxhaven erläuterte die „Bedeutung der archäologischen Denkmalpflege und des Museums Burg Bederkesa im niedersächsischen Landkreis Cuxhaven“ aus Sicht der Kreisverwaltung. Der strukturschwache Kreis mit der Größe des Saarlandes habe seine wirtschaftlichen Schwerpunkte in der Landwirtschaft und im Tourismus. Die archäologische Denkmalpflege im Elbe-Weserdreieck habe eine lange Tradition und genieße große Akzeptanz in Politik und Bevölkerung. Die Investitionen in die personell und materiell sehr gut ausgestattete archäologische Denkmalpflege des Landkreises rechne sich trotz der schwierigen Finanzlage, denn die Archäologie liefere einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Identität der Region und die kommunale Denkmalpflege helfe bei der Bewältigung der zusätzlichen Aufgaben, die die Kommunen durch das Artikelgesetz von 1996 übernommen haben.

Dr. Norbert Kühn, Leiter des rheinischen Amtes für Archiv- und Museumswesen, referierte an den Beispielen von Köln-Heumarkt, Siegburg und Neuß „die Bedeutung der archäologischen Denkmalpflege für die stadtgeschichtliche Forschung unter besonderer Berücksichtigung der musealen Präsentation“. Bei der musealen Präsentation stadtgeschichtlicher Forschungsergebnisse zeige sich besonders deutlich, wie sich nichtschriftliche und schriftliche Geschichtsquellen ideal ergänzen. Stadtgeschichtliche Forschung sei heute ohne Archäologie gar nicht mehr denkbar.

In die gleiche Richtung zielte das Referat von Prof. em. Dr. Winfried Schich von der Berliner Humboldtuniversität, der anhand brandenburgischer und mecklenburgischer Beispiele den „Beitrag der Landesarchäologie für die Landesgeschichte“ im ländlichen Raum verdeutlichte.

Prof. Dr. Jean-Paul Demoule, Präsident von INRAP, einer staatlichen französischen Grabungsorganisation, sprach über „Aufgaben und Stellung der archäologischen Denkmalpflege aus der Sicht Europas“. In der Konvention von Malta wird zwar die Garantie des Denkmalschutzes verlangt, aber letztlich handele es sich nur um eine Empfehlung, die nichts festlege. Die Inhalte müssten erst in nationales und Landesrecht umgesetzt werden. Am Beispiel von Grabungsfirmen wies er auf Probleme hin, die aus der Umsetzung von Malta resultieren könnten. So könnte die wissenschaftliche Qualität wirtschaftlichen Erfordernissen weichen. Seine Ausführungen mündeten in die Forderung nach der Erarbeitung eines „Code of Ethics“ und nach der Unabhängigkeit archäologischer Denkmalpflege von marktwirtschaftlichen Erwägungen und Gesetzen. Abschließend regte er eine Lastenverteilung bei der Finanzierung archäologischer Rettungsgrabungen an, bei der pauschal jedem Bauherren – unabhängig vom Vorhandensein archäologischer Substanz – ein archäologischer Erschließungsbetrag abverlangt wird (in Deutschland als Ingolstädter Modell bekannt).

Die sächsische Landesarchäologin Dr. Judith Oexle, lieferte eine ungewohnte „Zukunftsperspektive der archäologischen Denkmalpflege“. Nach dem enormen Aufschwung für die Denkmalpflege in den 70er und frühen 80er Jahren gab es nach der Wende im Osten eine „2. Chance“, die sich in der Verabschiedung von Gesetzen widerspiegelt, die den Denkmalbegriff noch einmal enorm erweiterten. Sie legte aktuelle demographische Prognosen vor, aus denen ein z.T. dramatischer Bevölkerungsrückgang hervorgeht und prophezeite eine Metropolisierung in strukturstarken Regionen und ein „Wüstfallen“ ganzer Landstriche in strukturschwachen Regionen. Das bedeute eine Ausdünnung kultureller Orte (Museumssterben etc.). Das Demographie bedingte Wachstumsdefizit wird ihrer Einschätzung nach zur weiteren Ausgabenreduzierung und einem rabiaten Abbau staatsfinanzierter Stellen führen. Daraus leitet Oexle eine Reihe von Forderungen ab: Institutionen- und Standort- übergreifende Kooperationen, Einbeziehung der Universitäts- und Forschungsinstitute in die Denkmalpflege, Schwerpunktbildung und Bildung übergreifender Pools für GIS-Anwendungen, Restaurierung und Naturwissenschaften, Abgabe arbeitsintensiver Aufarbeitungsleistungen an „Niedriglohnländer“, Abschied von teuren Büchern und Ausbau digitaler Publikationen, Drittmittelakquisition, konsequente Anwendung des Verursacherprinzips, ein aktives Personalmanagement und schließlich einen Paradigmenwechsel im Denkmalschutz. Abschließend plädierte sie für den Abschied von einer Denkmalpflege, die sich als staatliches Steuerungsinstrument versteht.

Die Zusammenfassung der Diskussion und das Schlusswort oblag Prof. Dr. Egon Schallmayer, der einen optimistischen Ausblick gab. Trotz vieler Probleme liege in der Veränderung auch eine positive Chance für die Archäologie.

Abgerundet wurde das Programm durch eine Führung durch das Ulmer Museum und eine Exkursion zu archäologischen Denkmälern in Ulm und Oberschwaben. Auf dem Programm standen die Grabungen im Zuge des Rückbaus der „Neuen Straße“ in Ulm, die urgeschichtliche Höhlenstation Hohlefels bei Blaubeuren, das ehemaliges Zisterzienserkloster Heiligkreuztal sowie die Heuneburg und ihr Umland.

Nächster Tagungsort ist das niedersächsische Bad Bederkesa im Elbe-Weser-Dreieck. Im Zentrum des Kolloquiums wird der Versuch einer Standortbestimmung der deutschen Landesarchäologie stehen.



Dr. Henning Haßmann
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1
30175 Hannover
henning.hassmann@nld.niedersachsen.de

15.4.2004 - © VLA