Leitlinien zur archäologischen Denkmalpflege in Deutschland
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Denkmalschutzbehörden
Die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer
Die im Boden verborgenen Hinterlassenschaften der Menschen vor uns sind Geschichtszeugnisse. Sie müssen genauso wirksam geschützt werden wie Schrifturkunden. Doch während letztere in Archiven sicher aufbewahrt werden können, sind die archäologischen Urkunden im Boden durch das Leben und Wirtschaften des heutigen Menschen gefährdet.
Um sie vor unbedachten Zerstörungen zu schützen, sind in den einzelnen Bundesländern Denkmalschutzgesetze erlassen worden, die den Umgang mit der archäologischen Überlieferung festlegen und die Arbeitsgrundlage der archäologischen Denkmalpflege bilden. Daneben ist der Denkmalschutz auch in anderen Bundes- und Ländergesetzen, die z. B. den Naturschutz, das Baurecht oder die Raumordnung betreffen, verankert.
Zweck der Denkmalschutzgesetze ist es, die Erhaltung, den Schutz, die Pflege und die Erforschung der Denkmäler zu gewährleisten. Der Denkmalschutz wird von den Institutionen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes als Träger öffentlicher Belange wahrgenommen.
Denkmalschutzgesetze:
Stand: 14.12.2004
Stand: 27.07.2009
Stand: 14.12.2005
Stand: 24.05.2004
Stand: 12.01.2005
Stand: 27.11.2007
Stand: 04.03.2010
Stand: 12.07.2010
Stand: 26.05.2011
Stand: 05.04.2005
Stand: 26.11.2008
Stand: 15.02.2006
Stand: 01.01.2009
Stand: 20.12.2005
Stand: 16.12.2002
Stand: 14.04.2004

