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Aufgaben der Ämter und Behörden für Archäologische Denkmalpflege |
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![]() In allen Bundesländern sind verschiedene Ämter und Behörden mit der archäologischen Denkmalpflege befasst. Neben den Denkmalfachbehörden der Länder gibt es in allen Bundesländern flächendeckend Denkmalschutzbehörden, die für denkmalrechtliche Verfahren zuständig sind. Die Obersten Denkmalschutzbehörden sind in der Regel bei den Landesregierungen angesiedelt. Sie nehmen Aufgaben allgemeinpolitischer Natur, Lenkungsaufgaben und Aufsichtsfunktionen über die ihnen nachgeordneten Behörden im Land wahr. Sie sind vor allem für die gesetzgeberischen Belange zuständig. Die Oberen bzw. Höheren Denkmalschutzbehörden sind in der Regel bei den Regierungspräsidien angesiedelt. Sie üben die Fachaufsicht über die Unteren Denkmalschutzbehörden aus und sind im Regelfall Widerspruchsbehörde. In einigen Bundesländern gibt es diese Mittelinstanzen nicht (mehr), in andern wurden sie gestärkt. Die Unteren Denkmalschutzbehörden sind bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, in Bayern auch bei den Großen Kreisstädten und bei den Gemeinden angesiedelt. Sie besitzen nach allen Gesetzen die grundsätzliche Zuständigkeit für alle Fragen des Denkmalschutzes. In vielen Bundesländern gibt es kommunale Archäologinnen und Archäologen. Die Denkmalfachbehörden der Länder wirken als unabhängige Fachämter an den denkmalrechtlichen Verfahren mit. Sie sind über Einvernehmens-, Zustimmungs-, Benehmens- oder Beratungsregelungen beteiligt. Die Ämter für archäologische Denkmalpflege in Deutschland betreuen die archäologischen Urkunden jeweils eines Bundeslandes. Ihnen werden von den Denkmalschutzgesetzen folgende Grundaufgaben zugewiesen:
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| 15.1.2006 - © VLA | |||